In einem Elternbrief, den alle Kinder der Klasse zum Schuljahresanfang bekommen haben, können Sie wichtige Informationen nachlesen.
Diesen können Sie auch hier herunterladen:
Schülerinnen und Schüler können von der Schule auf Antrag von der Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts befreit werden, sofern durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung glaubhaft gemacht wird, dass im Falle einer COVID-19 Erkrankung mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf für die Schülerin oder den Schüler oder eine mir ihr oder ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person zu rechnen ist. Die Erklärung ist von den Erziehungsberechtigten einschließlich der ärztlichen Bescheinigung grundsätzlich innerhalb der ersten Woche nach Beginn des Schulhalbjahres oder Schuljahres abzugeben; (...) (Auszug aus der aktuellen Corona Verordnung Schule)