Die Maskenpflicht ist seit dem 04.04.2022 entfallen. Auf freiwilliger Basis kann selbstverständlich weiterhin eine Maske getragen werden. Wir würden dies aufgrund
der aktuellen Infektionsztahlen begrüßen.
Schülerinnen und Schüler können von der Schule auf Antrag von der Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts befreit werden,
sofern durch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung glaubhaft gemacht wird, dass im Falle einer COVID-19 Erkrankung mit einem besonders schweren Krankheitsverlauf für die Schülerin oder den Schüler oder eine mir ihr oder ihm in
häuslicher Gemeinschaft lebende Person zu rechnen ist. Die Erklärung ist von den Erziehungsberechtigten einschließlich der ärztlichen Bescheinigung grundsätzlich innerhalb
der ersten Woche nach Beginn des Schulhalbjahres oder Schuljahres abzugeben; (...) (Auszug aus der aktuellen Corona Verordnung Schule)